HOME
DIENSTLEISTUNGEN
HAUSVERWALTUNG
MIETVERWALTUNG
AKTUELLE IMMOBILIEN
BESTANDSIMMOBILIEN
VERKAUF & VERMIETUNG
KONTAKT
IMPRESSUM
AGB's
 
 
Mietverwaltung

Da die Mietverwaltung nicht wie die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz gesetzlichen Vorschriften unterliegt, ist diese Art der Verwaltung vollkommen frei vereinbar. Damit Sie bei uns auch nur die Leistungen zahlen, die Sie wirklich in Anspruch nehmen, haben wir für Sie ein Bauskastensystem entwickelt, welches aus den folgenden drei einzelnen Teilen besteht:

   
» Kaufmännische Mietverwaltung
» Technische Mietverwaltung
» Persönliche Mietverwaltung

Im Rahmen einer Mietverwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten steht bei uns stets im Vordergrund, dass Ihr Objekt im vollem Umfange und zu Ihrer vollen Zufriedenheit verwaltet wird, egal ob Sie sich für einen oder alle drei Bausteine unserer Mieterverwaltung entscheiden.

Im folgenden können Sie sich ein genaues Bild davon verschaffen, welche Leistungen die einzelnen Bausteine beinhalten.

» Kaufmännische Mietverwaltung

Mietverhältnisse
Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen. Überwachung des Mieteingangs. Führung der das Objekt betreffenden Mietkautionen. Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, und Geltendmachung eventuell vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, wenn sich der Mieterhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt. Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern. Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotenzialen bei den Betriebskosten, und, soweit vertraglich möglich, ihre Abrechnung gegenüber den Mietern.

Jahresabrechnung
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung bis zum 30. April des folgenden Jahres.Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Wohnungseigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Hausordnung
Die Verwaltung sorgt für die Einhaltung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnung.

Überwachung der Verträge der Immobilie
Die Verwaltung schließt, betreut und überwacht Wartungsverträge.

Geldverwaltung, Rechnungskontrolle und –Anweisung
Die Verwaltung führt und verwaltet Gelder, das Anwesen betreffend, bei einer auf den Namen des Eigentümers laufendes Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters.Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung und soweit die Einnahmen ausreichen.Er führt eine rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse.

Buchführung
Der Verwalter richtet eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchführung im Vertragszeitraum ein. Insbesondere beinhaltet dies:

Mietkonten, Mietkautionskonten, Ausgabekonten je Kostenart, Rücklagekonten, Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft, Verrechnungskonten für Versicherungsschäden,Buchen der Bankbewegungen, Überwachung der pünktlichen Zahlungen, Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauches, Einbuchung der errechneten Einzelkosten in die Einzel-/ Jahresabrechnung.

Behörden
Schriftverkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft.

Versicherungen
Prüfung des Versicherungsbedarfs Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Eigentümer.

Instandsetzungsrücklage
Ansammlung und verzinsliche Anlage einer Instandsetzungsrücklage in Höhe von 5% aus dem monatlichen Mietertrags-Soll.

» Technische Mieterwaltung

Kontrolle
Vierteljährliche Begehung der Wohnanlage zur Werterhaltung dieser. Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft, soweit notwendig und sofern ein Beschluss vorliegt.

Instandhaltung-/setzung und Auftragsvergabe
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung des Eigentümers bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung zu Lasten der Instandhaltungsrücklage oder des Eigentümers in dessen Einvernehmen. Empfehlung bei der Auswahl der technischer Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen. Vorausplanung größerer Instandhaltungsmaßnahmen. Veranlassung von Reparaturen und Bauverträgen, der Bauleitung und -überwachung einschließlich Aufmass und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Sofern die Beträge nach Ziffer 9a) überschritten werden, ist dies gemäß Teil B des Leistungskatalog gesondert zu vergüten.

Überwachung
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen.

Sofortmaßnahmen
Veranlassung von Sofortmassnahmen nach in dringenden Fällen.

Versicherungsschäden
Meldung von Schäden an die Versicherung bei versicherten Schäden am Anwesen.

Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung der Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein, wie z.B.:
   
» der Heizung
» den Aufzügen
» den Blitzschutzanlagen
» den Lüfter- und CO²-Anlagen
» der Notbeleuchtung
» den Garagentoren
» den Brandschutzeinrichtungen

Allgemeine Mietverwaltung
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
 
Anfragen
Wir bieten Ihnen den professionellen Hausmeisterservice rund um Ihre Immobilie an.
Bitte erfragen Sie für Ihre Immobilie ein Angebot. Wenn Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot für Ihre Immobilie haben, setzen Sie sich bitte über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Hier klicken um eine Anfrage zu tätigen